Videoüberwachung FAQ
Darf ich eigentlich mein Haus/Wohnung oder Geschäft mit Video überwachen?
Ja Sie dürfen, denn es handelt sich um privatrechtlichen Grund. Sie müssen dabei jedoch ein paar Regeln beachten. Im Geschäft muss an der Eingangstüre ein Hinweisschild oder Kleber angebracht sein, welcher auf die Videoaufzeichnung hinweist. Sie sollten auch allfällige Mitarbeiter über die Videoüberwachung informieren. Die aufgezeichneten Bilder müssen regelmässig gelöscht werden und dürfen nicht öffentlich verwendet werden.
Bei der Überwachung Ihres Grundstücks, müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht Teile des Nachbargrundstückes mit auf Ihren Kameras haben. Sofern nötig, können unsere Kameras auch bestimmte Bereiche eines Bildes einschwärzen und somit unkenntlich machen. Egal ob Geschäft, oder private Räumlichkeiten. Toiletten, Umkleideräume oder ähnliches sind tabu und dürfen zum Schutze der Privatsphäre nicht Videoüberwacht werden.
Wie verhält es sich mit den Datenschutzbestimmungen?
Diese sind kantonal geregelt, kommen aber in der Regel nur dann zum Einsatz, wenn öffentlicher Grund überwacht werden sollte. In diesen Fällen beraten wir Sie gerne und weisen auf die entsprechenden Bestimmungen hin. Wir haben auch die Kontaktdaten des jeweiligen Datenschutzbeauftragten eines Kantons und sprechen allfällige Unklarheiten direkt mit den zuständigen Personen ab.
Was sind Netzwerkkameras?
Netzwerkkameras, auch IP Kameras genannt, funktionieren wie es der Name bereits sagt, über eine Netzwerk/IP Adresse und nicht wie analoge Kameras über ein Video und Stromkabel. Der Vorteil der Netzwerkkameras liegt einerseits in der deutlich besseren Auflösung und andererseits in der idealen Kompatibilität mit anderen Systemen, dank dem RJ45 Stecker.
Kann jede Kamera auch nachts sehen?
Um ein Bild bei Dunkelheit zu erzeugen, benötigt man eine sogenannte IR Kamera. IR steht für Infrarot Licht. Diese Kameras können je nach Anzahl und Stärke der IR Dioden zwischen 5 bis 50 Meter weit sehen.
Kann ich meine Kameras auch über ein iPhone anschauen?
Ja, das geht. Allerdings benötigen Sie dazu ein 3G fähiges Smartphone. Zudem müssen Sie bei Ihrem Telefonprovider (z.B. Swisscom), eine fixe IP Adresse sowie einen geeigneten Router bestellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie jederzeit auf Ihre Kameras Fernzugreifen können. Dies funktioniert dann nicht nur mit Smartphone, sondern auch via Tablet, Laptop oder PC.
Kann ich die Videoanlage auch mit einem App steuern?
Ja, auch das ist bei uns möglich. Unsere Berater verraten Ihnen gerne, für welche Mobiltelefone es eine entsprechende App gibt.